AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und FAQ’S
1.) AUFTRAG
(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie die Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Auftraggeber am Ende zur Verfügung gestellt werden müssen. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
(2) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen auch abgelichtet werden.
(3) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.
2.) VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
(1) Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten laut dem Angebot/Auftrag.
(2) Der Vertrag zwischen den beiden Parteien kommt durch eine Unterschrift im Vertrag zustande und ist somit rechtsgültig. Erst nach Zusendung des vollständig ausgefüllten Vertrages und Bestätigung meinerseits, ist der Termin für das Hochzeitspaar verbindlich reserviert. Die vereinbarte Summe ist unmittelbar nach der Hochzeit fällig. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografen berechtigt, den Mehraufwand für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen. Jede weitere angebrauchte Stunde wird mit 250€ verrechnet.
(4) Ab einer Entfernung von 180km kommen die Kosten für ein Unterkunft hinzu. Entfernungen bis 50km sind im Paketpreis enthalten, wird dies überschritten fallen 0.65€/km an.
(5) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografen bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografen dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.
3.) NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
(1) Der Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
(2) Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografen angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Rohdateien.
4.) ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die Fotografen liefert die fertig bearbeiteten Hochzeitsbilder in hochaufösendem JPG-Format innerhalb von 4-6 Wochen nach der Hochzeit digital aus. Die Auftraggeber erhalten darüber hinaus den Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit den ausgewählten Bildern. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden dürfen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum der Fotografen.
(3) Die Leistungen der Fotografen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder zu der vorgesehenen Verwendung nutzen oder bereits mehr als 14 Tage nach Auslieferung vergangen sind.
5.) VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG
(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografen den unter- zeichneten Vertrag zugesendet haben. Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografen nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografen nachvoll- ziehbaren Gründen, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:
Erfolgt die Kündigung weniger als zehn Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografen 50% der vereinbarte Summe zu. Erfolgt die Kündigung weniger als sechs Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografen die vereinbarte Summe im vollem Umfang zu. Erfolgt eine Verschiebung auf das nächste Kalenderjahr kann dies nur unter Einhaltung der jährlichen Preisanpassungen geschehen. Die Fotografen ist berechtigt eine Verschiebung abzulehnen.
6.) HAFTUNG
(1) Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, etc.) und anderweitig außergewöhnliche Ereignisse, die die Fotografen nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografen für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografen nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografen werden im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
(2) Es wird keine Haftung übernommen wenn es zu Unfällen während des Fotoauftrages kommt, z.B. Action- Fotos (hoch-werfen oder ähnliches). Die Haftung trägt ausschließlich der Auftraggeber mit dem dieser Vertrag abgeschlossen wurde.
7.) RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNGVERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
(1) Für die Fotografen ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Paare von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hoch-zeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografen sowohl in Print als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografen einverstanden sind. Die Fotografen darf die Fotos auch Dritten (Hochzeits-Dienstleistern) zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografen dient.
(2) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografen vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.
8.) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Mündliche Nebenabsprachen zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
(3) Gegenstand dieses Vertrages ist auch die Datenschutzverordnung der Republik Österreich.